Whistleblowing

Im März 2023 wurde in Italien ein Gesetz zum internen Meldewesen (sog. Whistleblowing) erlassen und damit eine EU-weite Regelung umgesetzt. Mit diesem Gesetz werden einheitliche Normen für einen hohen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt, die Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften im Unternehmen melden.

Als Unternehmen ist es unser großes Anliegen, dass Jede und Jeder die Möglichkeit hat, sich auch vertraulich an eine unabhängige Stelle zu wenden. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen die Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 umgesetzt, das die europäische Richtlinie 2019/2023 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften im Unternehmen melden, umsetzt.

Die Verstöße, die gemeldet werden können, betreffen:

  • Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, zivil- oder strafrechtliche Verstöße;
  • Normen der Europäischen Union;
  • Anweisungen von Vorgesetzten, die gegen die internen Regeln oder Gesetze verstoßen;
  • Diskriminierungen aufgrund der Religion, dem Geschlecht, der politischen Meinung, der sexuellen Orientierungen u.a.;
  • physische und psychische Übergriffe oder Druck;
  • kontinuierliche Verstöße gegen die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.

Ausgeschlossen sind jedoch Berichte, Beschwerden, Forderungen oder Anträge, die mit einem persönlichen Interesse der meldenden Person zusammenhängen, z. B. im Zusammenhang mit der Vergütung oder den Beziehungen zu Kollegen, sowie überflüssige Berichte, die auf Klatsch, Rache, Opportunismus oder Skandalisierung abzielen. Die meldende Person muss sicher sein, dass die Informationen über Verstöße wahrheitsgemäß und überprüfbar sind, da er andernfalls nach dem Gesetz zur Verantwortung gezogen werden kann. Die meldende Person muss außerdem deutlich angeben, dass er seine Identität vertraulich behandeln und den gesetzlich vorgesehenen Schutz in Anspruch nehmen will.

Mitarbeiter, Mitglieder von Unternehmensorganen oder Dritte (z. B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können eine Meldung, auch anonym, unter absoluter Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten über die folgenden Kanäle übermitteln:

  • Digitaler Kanal: Online-Meldungen unter dem Link ‚Whistleblowing‘ auf der Duka-Homepage oder direkt unter https://www.trustwhistle.it/de/duka.html;
  • Mündlicher Kanal: Berichterstattung an den zu diesem Zweck ernannten Whistleblowing Officer in Person von Herrn Mitterrutzner Markus. Im Falle eines Interessenskonfliktes kann die Meldung direkt an die Firmenleitung in Person von Herrn Daniel Krapf gemacht werden.

Indem das Unternehmen die Verwaltung des Berichts und die damit zusammenhängenden Untersuchungen einer autonomen und kompetenten Stelle überträgt, garantiert es die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person, der beteiligten Personen und der im Bericht genannten Personen, sowie des Inhalts des Berichts. Alle personenbezogenen Daten, die sich auf den Hinweisgeber beziehen, werden daher nicht an Personen oder Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben.

Es wird ausdrücklich versichert, dass das Unternehmen aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der Meldung zusammenhängen, keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreifen wird.

Innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung, dass die Meldung berücksichtigt wurde, und innerhalb von drei Monaten wird er über das Ergebnis der Meldung informiert.

Für einen tieferen Einblick in die Gesetzgebung und die verschiedenen Verweise, z.B. auf die Vorschriften der Europäischen Union oder alternative Meldewege, laden wir Sie ein, die A.N.A.C.- Website zu besuchen (https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing) und das Verfahren für die Bearbeitung von Meldungen und für den Schutz von meldenden Personen (Whistleblowern) zu lesen.